Satzungen
Die hier abgedruckte Mustersatzung wurde unter Federführung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
mit den Finanzministerien der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und dem Saarland abgestimmt.
Am 4. September 2018 erhielten wir die Auskunft, dass die zuständige Mitarbeiterin alle Finanzämter in NRW wie folgt informieren wird:
„Verwendet ein dem CVJM-Westbund e. V. angeschlossener Verein die hier hinterlegte Mustersatzung,
entspricht diese den formellen Anforderungen der §§ 51-68 AO.“
Auch in den anderen Bundesländern kann auf diese Vereinbarung verwiesen werden
(Stichwort: Formelle Satzungsmäßigkeit für Vereine, die dem CVJM-Westbund e. V. angeschlossen sind).
Es empfiehlt sich deshalb, möglichst keine Änderungen an der Mustersatzung vorzunehmen.
Satzungen mit besonderen Erweiterungen
Um Besonderheiten einzelner Vereine einzuarbeiten, verwenden Sie statt des oben stehenden PDFs bitte das Word-Dokument „Mustersatzung“. Sie sollten dabei besonders sorgfältig im Hinblick auf das Vereins- und Steuerrecht sein: